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Strahlarbeiten für Bau und Sanierung

Thermapack übernimmt mobile Strahlarbeiten auf Baustellen und in Sanierungsobjekten: Trockeneisstrahlen nach Brandschäden, bei Schimmel und Geruch sowie an Fassaden und Holz, Sandstrahlen an Beton, Stahl und Geländern. Wir kommen mit mobilen Strahlsystemen, Kompressoranlagen und ausgestatteten Fahrzeugen zum Objekt – im Nordwesten (Weser-Ems, Ostfriesland) und darüber hinaus. Ablauf, Schutzmaßnahmen und Zeitfenster stimmen wir mit Bauleitung, Gutachter und gegebenenfalls Denkmalbehörde ab.

Anfrage stellenTelefon 04944 8430938info@thermapack.de

Leistungen für Bau und Sanierung

Brandschadensanierung

Ruß und Brandrückstände an Holz, Stahl und Mauerwerk mit Trockeneis lösen – im Rahmen des Sanierungskonzepts.

Brandschadensanierung ansehen

Schimmel und Geruch

Trockeneisstrahlen als Baustein der Schimmelsanierung an massiven Bauteilen und Holz, nach Klärung der Ursache.

Schimmel und Geruch ansehen

Fassaden

Verschmutzungen, Graffiti und Altfarbe an geeigneten Klinker-, Putz- und Holzflächen entfernen.

Fassadenreinigung ansehen

Verfahren finden

Unsicher, ob Trockeneis oder Sand? Der Finder fragt Material und Ziel ab und schlägt ein Verfahren vor.

Zum Strahlverfahren-Finder

Brandschaden: Ruß und Geruch entfernen

Nach einem Brand haften Ruß und Brandkondensate an Dachstühlen, Stahlträgern, Wänden und Einbauten. Daran können Brandfolgeprodukte wie PAK oder PCB gebunden sein; die VdS 2357 und der BG-BAU-Baustein C 318 beschreiben deshalb einen geordneten Ablauf mit Gefahrenbereichen und Schutzmaßnahmen. Wir reinigen die betroffenen Flächen mit Trockeneis, das Sanierungskonzept des Sachverständigen bzw. der Versicherung gibt den Rahmen vor. Mehr unter Brandschadensanierung.

Schimmel und Geruch an Bauteilen

Der Schimmelleitfaden des Umweltbundesamts verlangt, zuerst die Ursache zu klären und zu beseitigen – meist Feuchte. Erst dann ist das Entfernen des Befalls sinnvoll. Trockeneisstrahlen kann an massiven Bauteilen und Holz, etwa an Dachstühlen und Sparren, ein Teil der Sanierung sein. Für Beschäftigte gelten die Schutzmaßnahmen der DGUV Information 201-028. Details unter Schimmel- und Geruchsbeseitigung.

Fassaden, Beton, Holz und Stahl

  • Fassaden: Graffiti, Altfarbe und Verschmutzungen auf Klinker, Putz oder Naturstein. Bei empfindlichen oder unbekannten Oberflächen kann eine Probefläche sinnvoll sein; die vereinbaren wir bei Bedarf. Fassadenreinigung
  • Betonflächen: Sandstrahlen zum Entfernen alter Beschichtungen und Schlämme oder zum Aufrauen vor einer neuen Beschichtung. Beim Strahlen quarzhaltiger Untergründe entsteht Quarzstaub, für den die TRGS 559 Schutzmaßnahmen vorgibt. Betonflächen strahlen
  • Holz und Dachstühle: Trockeneis für Ruß, Schimmel und lose Anstriche an Balken und Sparren. Alte Hölzer können mit Holzschutzmitteln wie PCP oder Lindan behandelt sein – das klären wir vorher.
  • Stahl und Geländer: Sandstrahlen gegen Rost und Altbeschichtungen an Trägern, Treppen und Geländern, als Vorbereitung für den Korrosionsschutz. Korrosionsschutz-Strahlen

Die Beschichtung oder Lackierung danach übernimmt Ihr Maler- oder Beschichtungsbetrieb; Thermapack strahlt.

Welches Verfahren für welche Aufgabe?

Aufgabe Passende Lösung
Ruß an Dachstuhl oder Stahlträgern nach Brand Trockeneisstrahlen im Rahmen des Sanierungskonzepts
Schimmel an Holz oder massiven Bauteilen Trockeneisstrahlen nach Ursachenbeseitigung
Graffiti oder Altfarbe an der Fassade Trockeneis- oder Sandstrahlen je nach Untergrund, ggf. nach Probefläche
Beschichtung von Betonboden entfernen Sandstrahlen mit passendem Strahlmittel
Rost an Geländer, Treppe oder Träger Sandstrahlen als Vorbereitung für den Korrosionsschutz
Verfahren noch offen Strahlverfahren-Finder oder kurze Anfrage mit Fotos

Was wir mit Bauleitung und Bauherr abstimmen

  1. Zugang und Zeitfenster: Zufahrt und Stellfläche für Fahrzeug und Kompressor, Arbeitszeiten, Abfolge mit anderen Gewerken.
  2. Gerüst und Abschirmung: ob ein Gerüst oder eine Hubarbeitsbühne gestellt wird und wie Umgebung, Fenster und Nachbarflächen geschützt werden. Einhausung und Absaugung stimmen wir im Angebot ab.
  3. Denkmalschutz: Instandsetzungen an Kulturdenkmalen sind genehmigungspflichtig, in Niedersachsen nach § 10 NDSchG. Die Genehmigung holt der Eigentümer ein; Verfahren und Probefläche richten sich nach den Auflagen.
  4. Schadstoffe prüfen: Vor dem Einsatz muss geklärt sein, ob Asbest (TRGS 519), Blei (TRGS 505), Teer (TRGS 551) oder Holzschutzmittel in kontaminierten Bereichen (TRGS 524) vorkommen. Asbesthaltige Materialien bearbeitet Thermapack nicht.
  5. Lärm und Rückstände: Kompressoren unter 350 kW dürfen in Wohngebieten werktags von 20 bis 7 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht betrieben werden (§ 7 der 32. BImSchV). Wer Strahlmittel, Staub und gelösten Schmutz aufnimmt und entsorgt, stimmen wir im Angebot ab.

Für Ihre Anfrage: Die Checkliste mobiler Strahleinsatz (PDF) fasst zusammen, welche Angaben wir für ein Angebot brauchen – Fotos, Fläche, Material, Zugang und Termin.

Mehr im Ratgeber

Häufige Fragen

Welche Strahlarbeiten übernimmt Thermapack auf Baustellen?

Wir führen mobiles Trockeneisstrahlen und Sandstrahlen aus: nach Brandschäden, bei Schimmel und Geruch, an Fassaden, Betonflächen, Holz und Dachstühlen sowie an Stahl und Geländern. Welches Verfahren passt, prüfen wir anhand von Material, Verschmutzung und Ziel. Die anschließende Beschichtung übernimmt ein Maler- oder Beschichtungsbetrieb.

Was passiert, wenn im Objekt Asbest oder belastete Altanstriche vermutet werden?

Dann muss das vor dem Strahlen geklärt werden, etwa durch ein Schadstoffgutachten. Asbesthaltige Materialien bearbeitet Thermapack nicht; Arbeiten daran regelt die TRGS 519. Für Blei, Teer oder Holzschutzmittel gelten eigene Technische Regeln, nach denen sich die Schutzmaßnahmen richten.

Brauchen wir für das Strahlen an einem Denkmal eine Genehmigung?

In der Regel ja. In Niedersachsen sind Instandsetzungen an Kulturdenkmalen nach § 10 NDSchG genehmigungspflichtig, andere Länder haben vergleichbare Regeln. Die Genehmigung holt der Eigentümer ein; wir richten Verfahren und gegebenenfalls eine Probefläche nach den Auflagen aus.

Wie laut sind die Arbeiten und wann dürfen sie stattfinden?

Kompressor und Strahlgerät sind deutlich hörbar. In Wohngebieten dürfen Kompressoren unter 350 kW nach § 7 der 32. BImSchV werktags zwischen 20 und 7 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht betrieben werden. Wir planen die Arbeitszeiten deshalb mit Ihnen und informieren auf Wunsch die Nachbarschaft.

Wer entsorgt Staub, Strahlmittel und gelösten Schmutz?

Trockeneis geht nach dem Strahlen in Gas über, der gelöste Schmutz bleibt aber liegen. Beim Sandstrahlen kommen Strahlmittel und abgetragene Partikel hinzu. Wer Rückstände aufnimmt und entsorgt und ob abgeschirmt oder abgesaugt wird, stimmen wir im Angebot ab.

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