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Entlacken: alte Beschichtungen sicher entfernen

Lackschichten im Querschnitt

Welche Verfahren es gibt

Für das Entfernen von Beschichtungen nennt DIN EN ISO 12944-4 laut bauforumstahl unter anderem Abbeizen, Trockenstrahlen, Nassstrahlen, Druckwasserstrahlen sowie Sweep- und Spot-Strahlen. Sweepstrahlen ist ein leichtes Überstrahlen, das nur die oberste Schicht anraut, Spot-Strahlen bearbeitet einzelne Stellen. Wer eine Beschichtung vollständig bis auf den Untergrund entfernen will, arbeitet in der Regel mit abrasivem Trockenstrahlen, umgangssprachlich Sandstrahlen.

Trockeneisstrahlen wird laut DGUV in manchen Bereichen ebenfalls zum Abtrag von Beschichtungen eingesetzt. Ob es bei einer konkreten, fest haftenden Schicht ausreicht, zeigt sich erst am Objekt. Für eine anschließende Neubeschichtung ist meist zusätzlich eine raue Oberfläche nötig, die nur abrasives Strahlen herstellt.

Was in alten Beschichtungen stecken kann

Viele Altanstriche wurden zu einer Zeit aufgebracht, in der heute verbotene oder streng regulierte Stoffe üblich waren. Die BG BAU nennt beim Strahlen ausdrücklich blei-, arsen-, zinkchromat-, teer- und pechhaltige Beschichtungen. Weitere Hinweise:

  • Blei: Bleiweißhaltige Beschichtungen sind laut BG BAU bei Bauteilen, die vor 1960 deckend beschichtet wurden, generell zu erwarten, in den neuen Bundesländern bis 1990. Die Aussage stammt aus dem Holzbereich, Blei war aber auch in Rostschutzfarben verbreitet.
  • Schwermetalle und Asbest auf Stahl: Die Stadt Regensburg weist darauf hin, dass Stahlträger mit schwermetallhaltigen Rostschutzfarben gestrichen sein können und in manchen Fällen asbesthaltige Farben verwendet wurden.
  • Teer und Pech: Steinkohlenteer enthält große Mengen polyzyklischer aromatischer Kohlenwasserstoffe (PAK), von denen viele als krebserzeugend gelten. Teerhaltige Anstriche wurden etwa an Kellern und Fundamenten verwendet.
  • Chromate: Chromathaltige Grundierungen, etwa mit Zinkchromat, dienten dem Korrosionsschutz. Sechswertige Chromverbindungen sind krebserzeugend.

Am Aussehen lässt sich das nicht erkennen. Die einzige verlässliche Grundlage ist eine Materialprobe, die im Labor untersucht wird.

Vor dem Strahlen: Probe und Gefährdungsbeurteilung

Bei Unklarheit über den Schichtaufbau gehört eine Laboranalyse an den Anfang. Ihr Ergebnis bestimmt Schutzmaßnahmen, Verfahren und Entsorgungsweg. Bleihaltige Korrosionsschutzbeschichtungen fallen zum Beispiel in den Geltungsbereich der TRGS 505 „Blei“, die für Gemische ab 0,3 % Bleianteil gilt. Bei Asbest sind besondere Sachkunde und Verfahren nach TRGS 519 erforderlich. Der Auftraggeber sollte vorhandene Informationen, etwa alte Bauunterlagen oder Gutachten, vorab bereitstellen. Die ZTV-ING verlangen für das Entfernen gefahrstoffbelasteter Beschichtungen ausdrücklich besondere Maßnahmen in der Leistungsbeschreibung.

Schutzmaßnahmen beim Strahlen schadstoffhaltiger Beschichtungen

Für diesen Fall nennt die BG BAU unter anderem:

  • Arbeitsbereich weitgehend einhausen; bei Einhausungen mindestens fünffacher Luftwechsel und 20 Pa Unterdruck über eine Absauganlage
  • belüftete Strahlerschutzanzüge Typ 3 nach DIN EN ISO 14877 und Strahlhelme mit umgebungsluftunabhängiger Atemluftversorgung
  • Atemschutz und Schutzkleidung auch für Personen, die sich im Gefährdungsbereich aufhalten, zum Beispiel beim Beräumen
  • getrennte Räume für Straßen- und Arbeitskleidung mit Sanitärraum dazwischen; Schutzanzüge erst nach gründlicher Reinigung ablegen
  • Einhausung nach Abschluss der Arbeiten reinigen

Die ZTV-ING unterscheiden zusätzlich: Beim trockenen Abstrahlen schadstoffhaltiger Beschichtungen mit Mehrwegstrahlmitteln braucht es eine allseitig geschlossene und dichte Einhausung, bei Einwegstrahlmitteln mindestens eine allseitig dichte Abplanung.

Strahlschutt und Entsorgung

Was nach dem Strahlen am Boden liegt, heißt Strahlschutt: verbrauchtes Strahlmittel, gemischt mit abgetragener Beschichtung und Rost. Nach der Abfallverzeichnis-Verordnung wird er je nach Schadstoffgehalt als „Strahlmittelabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten“ (12 01 16*, gefährlicher Abfall) oder als nicht gefährlicher Strahlmittelabfall (12 01 17) eingestuft. Die Zuordnung erfolgt über eine Deklarationsanalyse. Strahlschutt unterschiedlicher Herkunft darf laut ZTV-ING nicht vermischt werden, die Entsorgung übernehmen zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe. Wer im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes Abfallerzeuger ist, sollte vertraglich geklärt sein.

Nach dem Entlacken

Ist die Altbeschichtung entfernt, wird der Untergrund begutachtet. Unter alten Anstrichen kommen häufig Rostnarben oder Schäden zum Vorschein, die vorher nicht sichtbar waren. Soll neu beschichtet werden, gelten die Anforderungen des neuen Systems an Reinheit und Rauheit, und die Beschichtung sollte zeitnah folgen.

Häufige Fragen

Woran erkenne ich, ob ein alter Anstrich Blei enthält?

Nicht am Aussehen. Verlässlich ist nur eine Laboranalyse einer Materialprobe. Bei Bauteilen, die vor 1960 deckend gestrichen wurden, rechnet die BG BAU generell mit bleiweißhaltigen Beschichtungen.

Darf man bleihaltige Farbe überhaupt abstrahlen?

Ja, aber nur mit den erforderlichen Schutzmaßnahmen. Die TRGS 505 erfasst das Entfernen bleihaltiger Korrosionsschutzbeschichtungen; die BG BAU nennt Einhausung, Absaugung und belüftete Schutzanzüge.

Was kostet die Entsorgung des Strahlschutts?

Das hängt von Menge und Einstufung ab. Gefährlicher Abfall (12 01 16*) ist aufwendiger zu entsorgen als nicht gefährlicher. Eine Einschätzung ist erst nach der Analyse möglich.

Kann ich mit Trockeneis entlacken?

In manchen Fällen lässt sich eine Beschichtung damit abtragen. Für fest haftende Systeme und eine anschließende Neubeschichtung ist meist abrasives Strahlen nötig. Eine Probefläche zeigt, was am Bauteil funktioniert.

Entlackung vor Ort anfragen

Thermapack entfernt Rost, Zunder und alte Beschichtungen mit mobilem Sandstrahlen direkt vor Ort, etwa an Stahlkonstruktionen, Toren, Behältern oder Fassaden. Teilen Sie uns mit, was beschichtet ist, wie alt der Anstrich ist und ob eine Schadstoffanalyse vorliegt: Ob schadstoffhaltige Altbeschichtungen wie Blei, Chromat, Teer, PCP oder Asbest im Spiel sind, muss vor dem Einsatz geklärt sein. Abschirmung und den Umgang mit dem Strahlschutt stimmen wir im Angebot ab. Wie die Verfahren sich unterscheiden, lesen Sie unter Trockeneisstrahlen oder Sandstrahlen; was beim Einsatz vorzubereiten ist, in der Checkliste für den mobilen Strahleinsatz.

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Quellen

Stand: Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die jeweils aktuellen Vorschriften.

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