Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Thermapack GmbH (im Folgenden „Thermapack“)
1 Für alle Arten der Lieferung und Leistung geltende Bestimmungen
1.1 Anwendungsbereich
1.1.1 Die Lieferungen und Leistungen von Thermapack erfolgen ausschließlich gemäß den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“), sofern nicht schriftlich abweichende Vereinbarungen getroffen wurden.
1.1.2 Jeglichen etwaigen allgemeinen Geschäftsbedingungen (insbesondere Einkaufsbedingungen) des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen, unabhängig davon, ob sie Teil von Bestellungen, Auftragsbestätigungen, Spezifikationen oder ähnlichen Dokumenten sind. Der Kunde verzichtet auf sämtliche Rechte, die es ihm ermöglichen würden, sich auf diese Geschäftsbedingungen zu berufen.
1.1.3 Dieses Dokument bildet zusammen mit allen anderen zwischen Thermapack und dem Kunden vereinbarten Dokumenten die vollständige und einzige Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf die Lieferung von Waren und/oder Dienstleistungen durch Thermapack an den Kunden. Mit dieser Version der AGB werden alle früheren Versionen ersetzt, die von Thermapack dem Kunden mitgeteilt wurden.
1.1.4 Als Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen gilt jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
1.1.5 Als Unternehmer gilt jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbstständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
1.2 Angebot / Vertragsabschluss
Angebote von Thermapack sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Thermapack die Bestellung des Kunden durch eine schriftliche Auftragsbestätigung (einschließlich E-Mail oder Fax) oder durch Lieferung annimmt.
1.3 Preise / Preisänderungen
1.3.1 Sofern keine abweichenden Vereinbarungen im Einzelvertrag getroffen wurden, gelten alle Preise und Konditionen basierend auf der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preis- und Konditionenliste von Thermapack, exklusive Mehrwertsteuer und anderer gesetzlicher Steuern und Abgaben.
1.3.2 Thermapack behält sich das Recht vor, die Preise anzupassen, um Veränderungen der Kosten zu berücksichtigen, insbesondere in Bezug auf Energie, Kraftstoff oder Rohmaterial, Transport (einschließlich Mautgebühren), Emissionshandelssysteme (z. B. BEHG), Umweltauflagen, gesetzliche Sicherheitsbestimmungen, Netzabschaltung oder -umbau sowie aufgrund von Produktknappheiten.
1.3.3 Zusätzlich ist Thermapack berechtigt, die Kosten und Aufwendungen für die Kommissionierung von Behältern, Trailern und Paletten auf dem Gelände des Kunden in Rechnung zu stellen, einschließlich aller damit verbundenen Dienstleistungen.
1.3.4 Thermapack erwirbt Produkte von Vorlieferanten („Drittproduzenten“). Falls sich der Preis ändert, der Thermapack von seinen Vorlieferanten berechnet wird, behält sich Thermapack das Recht vor, den Preis der Produkte von Drittproduzenten entsprechend anzupassen.
1.4 Zahlungsbedingungen / Rechnungen / Kontoauszüge
1.4.1 Zahlungen sind sofort fällig, sofern kein eigenes Fälligkeitsdatum auf der Rechnung angegeben ist. Die Rechtzeitigkeit der Zahlung richtet sich nach dem Zahlungseingang bei Thermapack.
1.4.2 Thermapack behält sich das Recht vor, bei Zahlungsverzug die weitere Lieferung auszusetzen, bis sämtliche fälligen Forderungen beglichen sind. Im Falle des Zahlungsverzugs ist Thermapack berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahngebühren zu berechnen. Sollte der Kunde auch nach Erhalt angemessener Zahlungserinnerungen weiterhin nicht für Waren oder Leistungen zahlen, behält sich Thermapack das Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall werden sofort alle ausstehenden Beträge sowie aufgelaufene Zinsen und alle Kosten fällig, die im Zusammenhang mit der Vertragskündigung und der Rückführung aller Behälter und Anlagen entstanden sind.
1.4.3 Insbesondere bei einmaligem Zahlungsverzug des Kunden behält sich Thermapack das Recht vor, weitere Lieferungen nur noch gegen Vorauszahlung vorzunehmen.
1.4.4 Der Kunde kann Forderungen gegen Thermapack nur dann aufrechnen, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
1.4.5 Thermapack ist berechtigt, fällige und nicht fällige, auch zukünftige Forderungen mit und gegen Forderungen aufzurechnen, die Thermapack oder einer Gesellschaft, an der Thermapack unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, gegen den Kunden hat bzw. die der Kunde gegen eine der bezeichneten Gesellschaften hat. Über den Stand dieser Beteiligungen erhält der Kunde auf Anfrage Auskunft.
1.4.6 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen elektronisch zu erhalten. Elektronische Rechnungen werden dem Kunden per E-Mail im PDF-Format übersandt.
1.4.7 Der Kunde ist verpflichtet, Rechnungen und Kontoauszüge auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Etwaige Einwendungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung bzw. des Kontoauszugs bei Thermapack vorzubringen; andernfalls gelten die ausgewiesenen Preise und Behälterbestände als vom Kunden anerkannt. Die Rechnung bzw. der Kontoauszug hat die Wirkung einer Saldenbestätigung. Thermapack weist den Kunden in der Rechnung bzw. im Kontoauszug auf die Wirkung des Fristablaufs hin.
1.4.8 Schecks und Wechsel werden nicht als Zahlungsmittel akzeptiert.
1.5 Lieferung
1.5.1 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Lieferung EXW (Ab Werk) ab dem jeweiligen Lieferort von Thermapack.
1.5.2 Für Lieferungen auf Nord- und Ostseeinseln wird – sofern keine anderweitigen vertraglichen Vereinbarungen vorliegen – ein Zuschlag in Höhe von 100 EUR pro Lieferung erhoben.
1.5.3 Sollte Thermapack über ihre vertraglichen und gesetzlichen Pflichten hinaus beim Be- oder Entladen, beim Transport oder beim Anschluss der Produkte unterstützen, so geschieht dies rein als Gefälligkeit ohne Übernahme einer Haftung. Der Kunde stellt Thermapack insoweit von sämtlichen Ansprüchen frei.
1.5.4 Liefertermine dienen lediglich der Planung und sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
1.5.5 Der Beginn des von Thermapack angegebenen Liefertermins setzt die Klärung sämtlicher technischer Fragen voraus. Die Einhaltung des Liefertermins erfordert zudem die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen seitens des Kunden. Thermapack behält sich das Recht vor, Teillieferungen vorzunehmen und ihre Lieferverpflichtung gegebenenfalls durch ein anderes Unternehmen erfüllen zu lassen.
1.5.6 Thermapack trägt keine Verantwortung für Liefermängel, sofern der Kunde Thermapack nicht unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Erhalt der Lieferung in Textform (einschließlich E-Mail) darüber informiert hat. Diese Haftungsausschlüsse gelten nicht, wenn der Kunde nachweisen kann, dass es innerhalb dieser Zeitperiode nicht möglich oder unzumutbar war, Thermapack zu informieren, und der Kunde Thermapack in einem solchen Fall unverzüglich benachrichtigt hat, spätestens jedoch innerhalb von 5 Arbeitstagen nachdem er Kenntnis von dem Vorfall erlangt hat oder erwartet werden kann, dass er von dem Schadensfall Kenntnis erlangt. Sofern im Vertrag eine förmliche Abnahmeprüfung für Lieferungen vereinbart wurde, findet diese Bestimmung keine Anwendung und die Annahme der Lieferung durch den Kunden wird als erfolgreich durchgeführte Abnahmeprüfung betrachtet. Diese Regelung gilt nicht für den Fall, dass der Kunde ein Verbraucher ist.
1.5.7 Nach Kenntnisnahme von Defiziten, Verlusten, Schäden oder sonstigen Diskrepanzen bei den Lieferungen gemäß Ziffer 1.5.9 kann Thermapack nach eigenem Ermessen die genannten Probleme durch kostenfreie Nachlieferungen, Kostenerstattung oder angemessene Preisnachlässe für die Lieferung beheben.
1.5.8 Sofern eine Lieferung nicht oder nicht vollständig aufgrund einer Handlung oder Unterlassung seitens des Kunden erfolgen kann, werden solche Lieferungen als durchgeführt betrachtet und Thermapack ist berechtigt, die Kosten für nicht abgeschlossene Lieferungen oder Teillieferungen sowie die Lagerung der Waren bis zur Lieferung dem Kunden in Rechnung zu stellen.
1.5.9 Sollte die vollständige Abholung aufgrund einer Handlung oder Unterlassung des Kunden nicht erfolgen können, ist Thermapack berechtigt, dem Kunden Kosten für die vergebliche Fahrt oder Teilabholung in Rechnung zu stellen.
1.6 Mängelrechte
1.6.1 Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, liefert Thermapack Ware in handelsüblicher Qualität, die den entsprechenden Produktionsspezifikationen entspricht.
1.6.2 Für den Fall, dass der Kunde kein Verbraucher ist: Die gelieferte Ware gilt als vertragsgemäß, wenn sie zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs von der vereinbarten Spezifikation nur geringfügig oder nicht abweicht. Alle weiteren Gewährleistungen und Zusicherungen bezüglich Qualität, Beschaffenheit oder üblicher bzw. vereinbarter Verwendung werden soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
1.6.3 Mängelansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten nach dem Gefahrübergang, sofern der Kunde kein Verbraucher ist. Bei Verbrauchern gelten grundsätzlich die gesetzlichen Gewährleistungsfristen gemäß § 475e Abs. 3 BGB. Sollten die gelieferten Produkte in mangelfreiem Zustand eine regelmäßige Haltbarkeit aufweisen, die die Verjährungsfrist für Mängelrechte unterschreitet, so übernimmt Thermapack abweichend von den vorstehenden Bestimmungen lediglich Gewährleistung für die Dauer dieser stabilen Haltbarkeit des Produkts.
1.6.4 Die Einschränkungen der gesetzlichen Mängelrechte gemäß dieser Klausel finden keine Anwendung, wenn Thermapack den Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat.
1.6.5 Rückgriffsansprüche des Kunden gemäß § 445a BGB bestehen nur, wenn der Kunde seinem Abnehmer keine Mängelrechte über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus eingeräumt hat.
1.6.6 Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund von Liefer- und Leistungsmängeln unterliegen den Beschränkungen gemäß Ziffer 1.7.
1.6.7 Thermapack übernimmt keine Garantie dafür, dass die gelieferten Produkte für den vom Kunden beabsichtigten Zweck oder Prozess geeignet sind.
1.6.8 Für Kunden, die keine Verbraucher sind, gilt ergänzend zu Ziffer 1.6.1, dass Mängelrechte für gebrauchte Ware ausgeschlossen sind.
1.7 Schadensersatzansprüche
1.7.1 Die Haftung von Thermapack - unabhängig vom Rechtsgrund - ist begrenzt auf Schäden, die durch vorsätzliches Handeln, grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten seitens Thermapack oder ihrer Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Nichterfüllung den Vertragszweck gefährden würde und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf.
1.7.2 Im Falle grober Fahrlässigkeit oder leichter Fahrlässigkeit bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung von Thermapack auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Folgeschäden, Vermögensschäden und entgangener Gewinn sind von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen. Diese Begrenzung gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher ist.
1.7.3 Der Eintritt von Lieferverzug richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine vorherige Mahnung des Kunden ist in jedem Fall erforderlich, um Lieferverzug geltend zu machen. Bei Lieferverzug hat der Kunde Anspruch auf pauschalierten Schadenersatz. Dieser beträgt für jede volle Kalenderwoche des Verzugs 1% des Netto-Lieferwerts, jedoch maximal 5% des Lieferwerts der verspätet gelieferten Ware. Thermapack behält sich das Recht vor, nachzuweisen, dass dem Kunden kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist als die genannte Pauschale. Eine weitergehende Haftung für Lieferverzug ist ausgeschlossen, es sei denn, der Kunde ist Verbraucher.
1.7.4 Jegliche weiterführende Haftung für Schadensersatz, wie in 1.7.1., 1.7.2. und 1.7.3. festgelegt, ist - unabhängig vom Rechtsgrund - ausgeschlossen.
1.7.5 Schadensersatzansprüche gemäß Produkthaftungsgesetz, aufgrund fehlender Beschaffenheitsgarantie, sowie Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder gemäß zwingender gesetzlicher Bestimmungen bleiben von dieser Regelung unberührt.
1.7.6 Die vorstehenden Regelungen ändern die Beweislast nicht zum Nachteil von Thermapack.
1.8 Höhere Gewalt
1.8.1 Alle Fälle höherer Gewalt entbinden Thermapack für die Dauer und den Umfang ihrer Auswirkungen von den vertraglichen Verpflichtungen. Hierzu zählen Ereignisse, die Thermapack ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen hindern und außerhalb ihres Einflussbereichs liegen. Dazu gehören insbesondere Krieg, Unruhen, Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien, Verfügungen von hoher Hand, Streik/Aussperrung, Energie- oder Rohstoffversorgungsstörungen, Cyberattacken sowie Betriebs-, Verkehrs- oder Transportstörungen.
1.8.2 Diese Regelung gilt auch, wenn die genannten Umstände bei Vorlieferanten eintreten.
1.8.3 Tritt während der Vertragslaufzeit ein oder mehrmals höhere Gewalt auf, kann Thermapack die Vertragsdauer um einen Zeitraum verlängern, der der kumulativen Anzahl der Tage entspricht, an denen höhere Gewalt vorgekommen ist.
1.8.4 Kann Thermapack aufgrund höherer Gewalt den Kunden nicht aus der üblichen Quelle beliefern, ist Thermapack berechtigt, den Kunden aus einer anderen Quelle zu beliefern. Dabei können zusätzliche begründete Kosten entstehen, es sei denn, der Kunde informiert Thermapack in Textform, dass das Produkt während der höheren Gewalt nicht benötigt wird.
1.9 Eigentumsvorbehalt
1.9.1 Bis zur vollständigen Bezahlung der jeweiligen Forderung aus dem Vertragsverhältnis bleibt die gelieferte Ware Eigentum von Thermapack. Falls die Ware mit anderen Sachen vermischt oder vermengt wird, erwirbt Thermapack Miteigentum an der neuen Sache entsprechend dem Wert der gelieferten Ware im Verhältnis zum Wert der neuen Sache. Gleiches gilt bei Verarbeitung der gelieferten Ware während der Produktion der neuen Sache. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, kann Thermapack eine angemessene Frist setzen und nach deren erfolglosem Ablauf die Kaufsache zurücknehmen. Die Zurücknahme der Kaufsache durch Thermapack bedeutet keinen Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, der Kunde ist Verbraucher.
1.9.2 Verpfändungen und Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind dem Kunden nicht gestattet.
1.9.3 Pfändungen, Beschlagnahmen und andere Beeinträchtigungen der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware sowie der dem Kunden von Thermapack mietweise zur Verfügung gestellten Anlagen und Gegenstände sind Thermapack unverzüglich anzuzeigen, damit Thermapack gemäß § 771 ZPO Klage erheben kann. Falls der Dritte nicht in der Lage ist, Thermapack die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den entstandenen Ausfall von Thermapack.
1.9.4 Thermapack behält alle geistigen Eigentumsrechte an seinen Zeichnungen, Spezifikationen, Daten und anderen Informationen und Dokumenten, die unabhängig vom Medium für den Kunden angefertigt wurden.
1.10 Vorschriften / Technische Beratung und Schulung / Sicherheitsbestimmungen
1.10.1 Bei der Lieferung von Trockeneis hat der Kunde sämtliche maßgebenden Vorschriften für den Umgang mit Gasen zu beachten, darunter insbesondere die Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsbestimmungen sowie die gesetzlichen Regelungen im Arzneimittel- und Lebensmittelbereich einschließlich entsprechender Ausführungsbestimmungen. Zudem sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu berücksichtigen. An den Lieferstellen liegt entsprechendes Informationsmaterial bereit, um den Kunden zu unterstützen.
1.10.2 Technische Beratungen oder Schulungen, die Thermapack dem Kunden zur Verfügung stellt, werden nach bestem Wissen und Gewissen sowie gemäß den zum Zeitpunkt der Vorbereitung geltenden Gesetzen durchgeführt. Thermapack übernimmt jedoch keine Verantwortung für nachträgliche Gesetzesänderungen, die sich auf die technische Beratung oder Schulung auswirken könnten. Ebenso haftet Thermapack nicht für Verluste oder Schäden, die dem Kunden entstehen, wenn dieser relevante Fakten oder Umstände nicht offengelegt hat, die für die Vorbereitung der technischen Beratung oder Schulung von Bedeutung waren.
1.10.3 Sollte Thermapack feststellen, dass die Lieferung von Waren und Dienstleistungen an den Kunden unsicher wäre, behält sich Thermapack das Recht vor, die eigenen vertraglichen Verpflichtungen auszusetzen, bis das Sicherheitsproblem seitens des Kunden behoben wurde.
1.11 Schrift- bzw. Textform / Kündigung
Alle Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (einschließlich E-Mail). Die Kündigung des Vertrags durch Unternehmer oder durch Thermapack bedarf der Schriftform gemäß § 126 BGB. Die Kündigung des Vertrags durch Verbraucher bedarf der Textform (einschließlich E-Mail, Fax).
1.12 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in der Datenschutzerklärung.
1.13 Vertraulichkeit
Die Vertragsparteien sind verpflichtet, über den Inhalt dieses Vertrags und alle damit in Zusammenhang stehenden kommerziellen (insbesondere Konditionen und Nebenkonditionen) und technischen Details Stillschweigen zu bewahren und Informationen dieser Art nicht an Dritte weiterzugeben.
1.14 Abtretungsverbot / Rechtsnachfolge
1.16.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte oder Forderungen aus dem Vertragsverhältnis auf Dritte zu übertragen oder an Dritte abzutreten. Ziffer 1.16.1 gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher ist.
1.16.2 Die Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis gehen auf die jeweiligen Rechtsnachfolger der Vertragsparteien über. Der Kunde ist verpflichtet, Thermapack jede Änderung, insbesondere die seiner Rechtsform oder Firmenbezeichnung, unverzüglich unaufgefordert mitzuteilen.
1.15 Unwirksamkeit
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags oder eine später in ihn aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden oder sollte sich eine Lücke in diesem Vertrag herausstellen, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
1.16 Garantien
Garantien dürfen nur durch Organe oder Prokuristen von Thermapack abgegeben werden.
1.17 Gerichtsstand / Anwendbares Recht / Verbraucherstreitbeilegung / Übersetzung
1.17.1 Der Gerichtsstand ist nach Wahl von Thermapack Oldenburg.
1.17.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht). 1.19.3 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Thermapack zieht es vor, Anliegen ihrer Kunden im direkten Austausch mit diesen zu klären und nimmt daher nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren teil. Bitte kontaktieren Sie Thermapack bei Fragen und Problemen direkt.
1.17.4 Im Falle von Abweichungen zwischen der deutschen Fassung dieser AGB und einer englischen Übersetzung ist diese deutsche Fassung allein maßgeblich.
1.18 Änderungen der AGB
1.18.1 Thermapack ist berechtigt, einseitige Änderungen dieser AGB aus wichtigem Grund vorzunehmen, wie etwa aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung oder Gesetze oder sonstiger gleichwertiger Gründe. Über solche Änderungen wird Linde die Kunden unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen in Textform (einschließlich E-Mail) informieren. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, sofern der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Versand der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis gegenüber Thermapack in Textform (einschließlich E-Mail) widerspricht.
1.18.2 Ein Widerspruch gegen die Einbeziehung der geänderten AGB stellt keine Kündigung des Kunden bezüglich des zugrunde liegenden Vertragsverhältnisses dar. Thermapack hat jedoch das Recht, das Vertragsverhältnis bei Widerspruch des Kunden zu beenden.
2 Sondervorschriften für die Überlassung von ortsbeweglichen Behältern, Trailern und Paletten
2.1 Mietverpflichtung
2.1.1 Behälter, Trailer und Paletten, die von Thermapack bereitgestellt werden, sind ausschließlich zur Miete und nicht zum Verkauf vorgesehen. Die Unterzeichnung des Lieferbelegs durch den Kunden gilt gleichzeitig als Abschluss des Mietvertrags für die genannten Behälter, Trailer und Paletten. Diese werden dem Kunden nur zur Entnahme des von Thermapack gelieferten Trockeneises überlassen. Eine Nutzung zu anderen Zwecken ist strengstens untersagt, insbesondere aus Sicherheitsgründen. Eine Weitergabe oder Untervermietung an Dritte oder eine erneute Befüllung durch einen anderen Lieferanten als Thermapack ist gemäß Ziffer 2.1.2 nicht gestattet.
2.1.2 Die anfängliche Höhe der Mietzinsen (exklusive Langzeitmiete und weiterer Mietverhältnisse) richtet sich nach den zum Zeitpunkt der Übergabe geltenden Tarifen, die in den Lieferstellen von Thermapack ausgehängt, in diesen AGB beschrieben oder im Webshop einsehbar sind. Nach der Entleerung hat der Kunde die gemieteten Behälter, Trailer und Paletten unverzüglich, spätestens jedoch nach 7 Tage auf eigene Kosten und Gefahr an die Thermapack Geschäftsadresse während der Geschäftszeiten zurückzugeben. Alternativ kann eine Abholung durch die Thermapack veranlasst werden für die 35,00€ netto / EUR-Palette bei Tausch und 75,00€ netto / EUR-Palette für die einfache Rückführung berechnet werden. Für Behälter, Trailer und Paletten, die der Kunde länger als 7 Tage in seinem Besitz hat, ohne das etwas Anderes vereinbart ist fällt zusätzlich eine Langzeitmiete in Höhe von 10,00€ netto pro Behälter pro Tag an. Alle Mietverhältnisse enden spätestens mit der Rückgabe der Behälter, Trailer und Paletten oder der Zahlung des Wiederbeschaffungswerts bzw. Schadensersatzes bei Verlust. Thermapack ist berechtigt, dem Kunden die Kosten der Wiederbeschaffung der Behälter, Trailer und Paletten gemäß Ziffer 2.2.3 in Rechnung zu stellen, wenn der Kunde die Behälter, Trailer und Paletten nicht innerhalb von 24 Wochen nach Erhalt an Thermapack zurückgibt. Ab dem Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses richtet sich der Mietzins nach den jeweils aktuellen Tarifen, die in den Lieferstellen von Thermapack ausgehängt oder im Webshop einsehbar sind. Nach Begleichung der Wiederbeschaffungskosten gemäß Ziffer 2.2.3 entfällt der Anspruch von Thermapack auf sämtliche Mieten für die entsprechenden Behälter, Trailer und Paletten.
2.1.3 Die Rückgabe erfolgt gegen Quittierung. Der Nachweis der Rückgabe kann nur durch Vorlage einer Quittierung in Textform (einschließlich E-Mail) erbracht werden. Zurückgegebene Behälter, Trailer und Paletten werden nur dem Kunden gutgeschrieben, der sie bezogen hat, auch bei Rückgabe durch Dritte.
2.1.4 Der Kunde hat kein Zurückbehaltungsrecht an den Behältern, Trailern und Paletten.
2.2 Verlust / Beschädigung / Verschmutzung / Haftung
2.2.1 Der Kunde haftet für Verlust oder über die übliche Abnutzung bei ordnungsgemäßem Gebrauch hinausgehende Beschädigung oder Verschmutzung der ihm überlassenen Behälter, Trailer und Paletten und erstattet Thermapack die Kosten einer erforderlichen Instandsetzung. Bei Verlust, Untergang oder irreparabler Beschädigung der Behälter, Trailer und Paletten oder einer Beschädigung, bei der die voraussichtlichen Instandsetzungskosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen, ist Thermapack berechtigt, darüber hinaus Schadensersatz vom Kunden zu verlangen. Trockeneisbehälter sind grundsätzlich sofort nach Entleerung mit allem Zubehör in gereinigtem Zustand an Thermapack zurückzugeben bzw. zur Rücknahme bei der nächsten Neuanlieferung bereit zu halten und unserem Beauftragten zu übergeben. Der Kunde haftet für Verlust, Beschädigung oder Verunreinigung bis zur Rückgabe ohne Rücksicht darauf, ob eigenes oder fremdes Verschulden oder Zufall oder höhere Gewalt vorliegt. Im Fall der Beschädigung oder Verunreinigung trägt der Kunde die Instandsetzungsaufwendungen. Im Falle des Verlustes leistet er Ersatz durch Zahlung des Wiederbeschaffungswertes. Dem Kunden ist es untersagt, jedwede Labels an den ihm überlassenen Behältern, Trailern und Paletten anzubringen. Für jeden Fall der Anbringung von Labeln werden dem Kunden 25,00€ netto pro Behälter für die Entfernung derselben in Rechnung gestellt. Der Kunde haftet außerdem für alle Schäden und Kosten, die durch die Entfernung oder Beschädigung der Behälterkennzeichnung verursacht werden.
2.2.3 Grundsätzlich gelten für die Wiederbeschaffung von Behältern und Paletten folgende Preise:
EUR-Paletten: 80,00€ netto,
Trockeneisbehälter: 980,00€ netto
Die Preise sind ab Dezember 2022 gültig, Änderungen vorbehalten. Dem Kunden bleibt die Möglichkeit des Nachweises, dass der entstandene Schaden nicht entstanden oder wesentlich geringer ist.
2.3 Sicherheitsleistungen
Thermapack behält sich das Recht vor, je nach eigenem Ermessen für die dem Kunden überlassenen Behälter, Trailer und Paletten eine verzinsliche Sicherheitsleistung gemäß den aktuellen Sätzen, die an dem Geschäftssitz von Thermapack ausgehängt sind, zu verlangen.
Dies gilt in folgenden Fällen:
a) Wenn eine solche Sicherheitsleistung bereits bei Vertragsabschluss, insbesondere bei Neukunden, vereinbart wurde.
b) Wenn der Kunde mindestens zwei Monate lang mit der Mietzahlung in Verzug gerät.
c) Wenn der Kunde nach der Kündigung des Mietvertrags seitens Thermapack seiner Rückgabepflicht nicht nachkommt.
d) Wenn der Kunde seine Vertragspflichten anderweitig schuldhaft verletzt.
Die Rückzahlung der Sicherheitsleistung erfolgt nach der Rückgabe der Behälter, Trailer und Paletten an eine Lieferstelle von Thermapack, wobei etwaige Belastungen gemäß den in Abschnitt 2.2 beschriebenen Bedingungen abgezogen werden.
2.4 Sicherheit
2.4.1 Sollten die Behälter, Trailer und Paletten offensichtliche Mängel aufweisen, dürfen sie nicht verwendet werden. Der Kunde ist verpflichtet, Thermapack umgehend über die Art des Defekts zu informieren und die beanstandeten Behälter, Trailer und Paletten unverzüglich an eine Lieferstelle zurückzugeben.
2.5 Kundenbehälter
2.5.1 Kundeneigene Behälter, die an der Produktionsstätte eingehen, werden gemäß den Anweisungen des Kunden befüllt. Sofern Thermapack gemäß gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist, TÜV-Abnahmen oder andere Prüfungen an Kundenbehältern durchzuführen oder Änderungen vorzunehmen, ist der Kunde verpflichtet, Thermapack für diese erbrachten Leistungen auch dann zu vergüten, wenn kein spezifischer Auftrag vorliegt.
2.5.2 Der Befüllungsauftrag wird durch die Unterzeichnung des Leergutlieferscheins durch den Kunden wirksam. Thermapack behält sich das Recht vor, nach Erfüllung des Befüllungsauftrags ihre Dienstleistungen in Rechnung zu stellen.
2.5.3 Der Kunde garantiert, dass die von ihm zur Befüllung bei Thermapack abgegebenen Kundenbehälter sämtlichen geltenden rechtlichen und regulatorischen Anforderungen entsprechen und für die Befüllung geeignet sind.
3. Besondere Regelungen für den Abschluss von Verträgen im E-Commerce
3.1 Allgemeine Bestimmungen
3.1.1 Vereinbarungen, die der Kunde individuell mit Thermapack getroffen hat, gelten auch für Bestellungen im E-Commerce, insbesondere über den Webshop.
3.1.2 Der Vertragsabschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
3.1.3 Thermapack bietet keine Produkte zum Kauf für Minderjährige an.
3.1.4 Lieferungen werden nur innerhalb Deutschlands durchgeführt.
3.1.5 Obwohl Thermapack alle zumutbaren Anstrengungen unternimmt, um die Sicherheit ihrer Webseiten und Zugangsstellen zu gewährleisten, lehnt Thermapack die Haftung für Missbrauch von Informationen, die auf diesen Seiten übertragen wurden, durch Parteien, die keine Mitarbeiter von Thermapack sind, ab.
3.1.6 Der Kunde ist für die Sicherheit seines Passworts verantwortlich und erkennt an, dass Einkäufe, die ein Dritter unter Verwendung seines Passworts tätigt, für ihn verbindlich sind.
3.1.7 Verbrauchern steht gemäß den gesetzlichen Voraussetzungen ein Widerrufsrecht zu.
3.2 Bestellungen über den Webshop
3.2.1 Der Kunde kann im Webshop von Thermapack Produkte auswählen und diese durch Klicken auf den Button "in den Warenkorb legen" in einem Warenkorb sammeln. Durch Klicken auf den Button "Zahlungspflichtig bestellen" gibt der Kunde einen verbindlichen Kaufantrag für die im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Absenden der Bestellung kann der Kunde seine Daten jederzeit ändern und einsehen. Die Bestellung kann jedoch nur abgeschickt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button "AGB akzeptieren" diese Vertragsbedingungen akzeptiert und sie damit Teil seiner Bestellung werden.
3.2.2 Angebote von Thermapack sind unverbindlich. Die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags dar. Nach Eingang der Bestellung sendet Thermapack sofort eine E-Mail an den Kunden, um den Eingang der Bestellung zu bestätigen („Bestellbestätigung“). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebots des Kunden dar, sondern informiert lediglich darüber, dass die Bestellung bei Thermapack eingegangen ist. Thermapack behält sich das Recht vor, den Liefertermin zu verschieben oder eine Bestellung abzulehnen, wenn Produkte nicht vorrätig sind. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Thermapack die Bestellung des Kunden durch Lieferung annimmt.
3.2.3 Die Bezahlung kann per Rechnung oder Kreditkarte (Visa, Mastercard) erfolgen. Die Belastung der Kreditkarte erfolgt erst nach Lieferung der Ware und Rechnungsstellung. Thermapack behält sich jedoch vor, die hinterlegte Kreditkarte mit einem Kautionssaldo zu belasten, der nur im Falle eines Zahlungsausfalls in Höhe der fälligen Forderung und etwaiger Gebühren beansprucht wird.
Stand: Januar 2023