Fassade und Graffiti: Trockeneis oder Sandstrahlen?
Der Untergrund entscheidet
Klinker, Sandstein, Putz, Sichtbeton und Metall reagieren sehr unterschiedlich auf Strahlen. Dichte, harte Oberflächen vertragen mehr als weiche oder poröse. Bei saugfähigen Steinen und Putzen kann Farbe in die Poren eindringen. Dann geht es nicht mehr nur um eine Schicht auf der Oberfläche, sondern um Farbe im Material. Ebenso wichtig ist, was bereits auf der Fassade ist: ein alter Anstrich, eine Imprägnierung oder ein Graffitischutz, der erhalten bleiben soll.
Vor der Wahl des Verfahrens sollten deshalb drei Fragen beantwortet sein: Woraus besteht die Fassade? Was genau soll entfernt werden, nur das Graffiti, eine Schmutzschicht oder ein alter Anstrich? Und welches Ergebnis ist das Ziel, eine saubere Fläche oder eine vorbereitete Fläche für einen neuen Anstrich?
Trockeneisstrahlen an der Fassade
Die DGUV Information 213-115 nennt die Entfernung von Graffitis und Bewuchsspuren ausdrücklich als Einsatzgebiet, genutzt von der Denkmalpflege ebenso wie von Gebäudereinigern. Die Reinigungswirkung beruht laut DGUV nicht auf Abrasion, sondern auf starker örtlicher Abkühlung, die die Schicht versprödet. Die Pellets sublimieren, gehen also direkt in gasförmiges CO₂ über. Es entsteht kein Abwasser aus dem Strahlmittel.
Das bedeutet aber nicht, dass jede Farbe sich so lösen lässt. Wie gut ein Graffiti abgeht, hängt von Farbsystem, Alter, Schichtdicke und Saugfähigkeit des Untergrunds ab. Die abgelösten Farbpartikel bleiben zurück und fallen am Fuß der Fassade an. Sie müssen aufgefangen und entsorgt werden.
Abrasives Strahlen an der Fassade
Beim Sandstrahlen trägt ein körniges Strahlmittel die Schicht mechanisch ab. Das wirkt auch bei hartnäckigen Anstrichen, trifft aber zwangsläufig auch den Untergrund. Oberflächen werden aufgeraut, Kanten und Profile können Material verlieren. Deshalb hängt viel von Strahlmittel, Druck und Erfahrung ab. Die Stadt Köln nennt für Denkmäler bestandsschonende Strahlverfahren als eine Möglichkeit, alte Dispersionsanstriche zu entfernen, und verlangt, die Reinigungsmethode mit dem Denkmalamt abzustimmen.
Zwei Regeln gelten unabhängig vom Objekt: Quarzsand ist als Strahlmittel verboten, die BG BAU verlangt nichtsilikogene Strahlmittel wie Schlacken oder Glasgranulat. Und beim Trockenstrahlen fällt Strahlgut an, also verbrauchtes Strahlmittel mit abgetragener Farbe, das entsorgt werden muss.
| Kriterium | Trockeneisstrahlen | Abrasives Strahlen |
|---|---|---|
| Wirkung | Kälte und Aufprall, kein Abschleifen | mechanischer Abtrag |
| Wirkung auf den Untergrund | kein gezielter Abtrag angestrebt | Untergrund wird mitbearbeitet |
| Rückstände | gelöste Farbe und Schmutz | Strahlmittel, Farbe, Staub |
| Typische Grenze | fest haftende oder eingedrungene Farbe | weiche oder empfindliche Oberflächen |
Probefläche und Abstimmung
Eine Probefläche an einer unauffälligen Stelle ist bei Fassaden der wichtigste Schritt. Dort werden Verfahren und Einstellungen getestet und das Ergebnis gemeinsam bewertet: Ist die Farbe vollständig entfernt? Bleibt ein Schatten im Stein? Hat sich die Oberfläche sichtbar verändert? Erst danach wird die Fläche insgesamt bearbeitet. Bei Denkmälern gehört die Denkmalbehörde schon zu diesem Termin.
Genehmigungen und Umfeld
Denkmalschutz: Nach § 10 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes braucht eine Genehmigung der Denkmalschutzbehörde, wer ein Kulturdenkmal verändern oder instand setzen will. Ob eine Reinigung darunter fällt, entscheidet die zuständige untere Denkmalschutzbehörde. Fragen Sie dort vor der Beauftragung nach, in anderen Bundesländern gelten vergleichbare Regeln.
Abwasser: Bei nassen Verfahren entsteht belastetes Wasser. Die Stadt Münster etwa schreibt vor, dass es aufgefangen wird und nicht in den Regenwasserkanal gelangen darf, und dass Graffitientfernungen mit Wasser anzumelden sind. Die Regeln sind kommunal verschieden, erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Öffentlicher Raum und Nachbarn: Steht die Fassade an Gehweg oder Straße, können Absperrung oder Gerüst eine Erlaubnis der Kommune erfordern. Beide Strahlverfahren sind laut, Nachbarn und Passanten müssen vor Strahlgut und Staub geschützt werden.
Häufige Fragen
Ist Trockeneis schonender als Sandstrahlen?
Trockeneis arbeitet ohne Abrasion und trägt den Untergrund nicht gezielt ab. Auch der Aufprall kann empfindliche Oberflächen belasten. Ob es für Ihre Fassade passt, zeigt eine Probefläche.
Bleibt nach der Graffitientfernung ein Schatten?
Das ist möglich, vor allem wenn Farbe in poröse Steine oder Putze eingedrungen ist. Wie stark, lässt sich vorher nicht sicher sagen. Die Probefläche zeigt das zu erwartende Ergebnis.
Brauche ich eine Genehmigung, um meine Fassade reinigen zu lassen?
Bei einem Baudenkmal kann die Reinigung genehmigungspflichtig sein. Klären Sie das mit der unteren Denkmalschutzbehörde. Für Gerüste im öffentlichen Raum und für Abwasser aus nassen Verfahren können kommunale Vorgaben gelten.
Was passiert mit der abgelösten Farbe?
Sie fällt als Rückstand an, bei Trockeneis als Farbpartikel, beim Sandstrahlen gemischt mit Strahlmittel. Beides wird aufgefangen und entsorgt. Wer das übernimmt, sollte vorher vereinbart sein.
Fassadenprojekt besprechen
Thermapack führt mobile Strahldienstleistungen an Fassaden direkt vor Ort aus: Fassaden- und Holzreinigung mit Trockeneis sowie Sandstrahlen von Fassaden und Betonflächen, auch bei Sanierungs- und Denkmalprojekten. Schicken Sie uns Fotos und Angaben zu Material und Verschmutzung, dann prüfen wir vorab, welches Verfahren und welches Strahlmittel infrage kommt. Ob eine Probefläche sinnvoll ist und wer Farbpartikel und Strahlgut aufnimmt, stimmen wir im Angebot ab. Den grundsätzlichen Vergleich der Verfahren finden Sie unter Trockeneisstrahlen oder Sandstrahlen, die Vorbereitung des Einsatzes in der Checkliste für den mobilen Strahleinsatz.
Weiterlesen im Ratgeber
- Brandschaden mit Trockeneis reinigen: Ablauf und Grenzen
- Maschinenreinigung mit Trockeneis: Ablauf und Grenzen
- Sandstrahlen: Staub und Rückstände richtig handhaben
Quellen
- DGUV Information 213-115 „Tätigkeiten mit Trockeneis – Herstellung, Lagerung und Verwendung“ (Juni 2023)
- Stadt Köln, Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege, Arbeitshilfe „Fassadensanierung | Putz“
- Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz (NDSchG), § 10 Genehmigungspflichtige Maßnahmen (Fassung vom 12.12.2023, lexaris)
- Stadt Münster, Amt für Mobilität und Tiefbau, „Fassadenreinigung und Graffiti-Entfernung“
- BG BAU, Baustein C 401 „Strahlarbeiten“ (Stand 07/2021)
Stand: Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die jeweils aktuellen Vorschriften.