Kühl- und Trockenware in einem Paket versenden
Warum ein gemeinsames Paket sinnvoll ist
Viele Onlineshops verkaufen beides: Produkte, die gekühlt werden müssen, und Produkte, die bei Raumtemperatur haltbar sind – etwa Wurst und Käse zusammen mit Nudeln, Gewürzen oder Getränken, Tiefkühlfutter zusammen mit Trockenfutter oder Zubehör. Zwei getrennte Pakete bedeuten doppeltes Porto, doppelte Verpackung und zwei Zustellungen. Ein gemeinsames Paket ist günstiger und für Kunden bequemer. Damit es funktioniert, muss die Verpackung zwei Anforderungen gleichzeitig erfüllen: Kälte halten und Trockenware trocken halten.
Das Prinzip: eine abgegrenzte Kühlzone
Packen Sie nicht den gesamten Karton als Kühlraum, sondern nur den Teil, der gekühlt werden muss. Die Kühlware kommt zusammen mit dem Kühlmittel in eine Isoliertasche, die verschlossen wird. Die Trockenware liegt außerhalb dieser Tasche im Umkarton. Das hat drei Vorteile:
- Das Kühlmittel muss nur das kleinere Volumen der Kühlware kühlen, nicht den ganzen Karton.
- Trockenware, die keine Kühlung braucht, nimmt keine Kälte auf.
- Feuchtigkeit aus dem Kühlbereich bleibt in der Tasche.
Isoliertaschen eignen sich dafür besser als starre Boxen, weil sie sich der Warenmenge anpassen. Thermapack beschreibt die Isoliertasche INNOBAG als logistikoptimiert insbesondere für den gemeinsamen Versand mit Trockenware und den Coolmailer aus Polyethylen als durch sein flexibles Maß geeignet für den kombinierten Versand von Kühl- und Trockenware.
Kondenswasser: das unterschätzte Risiko
Wenn warme, feuchte Luft auf eine kalte Oberfläche trifft, schlägt sich Wasser nieder – das sogenannte Kondensat. Wie viel entsteht, hängt von Lufttemperatur, Luftfeuchte und der Temperatur der kalten Oberfläche ab. Im Paket betrifft das vor allem die Außenseite von Kühlakkus und gekühlter Ware. Für Trockenware wie Papierverpackungen, Gewürze oder Backwaren ist Feuchtigkeit ein Problem.
So schützen Sie die Trockenware:
- Kühlmittel nur innerhalb der Isoliertasche verwenden, nicht lose im Karton.
- Isoliertasche sorgfältig verschließen, damit keine Feuchtigkeit austritt.
- Feuchteempfindliche Trockenware zusätzlich in einen Beutel packen.
- Saugfähiges Material in die Kühlzone legen, wenn mit Schmelzwasser oder tauender Ware zu rechnen ist.
Hygiene: Lebensmittel und andere Waren trennen
Für Lebensmittelunternehmer gilt das EU-Lebensmittelhygienerecht. Die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 verlangt, dass Lebensmittel beim Transport vor Kontamination geschützt werden. Werden neben Lebensmitteln andere Waren oder verschiedene Lebensmittel zusammen befördert, sind diese erforderlichenfalls streng voneinander zu trennen. Im Paket heißt das zum Beispiel: Rohes Fleisch oder Fisch dicht verpackt in der Kühlzone, Non-Food-Artikel wie Reinigungsmittel nicht in derselben Tasche wie Lebensmittel.
Packreihenfolge für das Kombipaket
- Umkarton wählen, der Isoliertasche und Trockenware ohne große Hohlräume aufnimmt.
- Kühlware vorbereiten: Ware auf Solltemperatur vorkühlen oder durchfrieren, Kühlakkus vollständig vorfrosten.
- Kühlzone packen: Kühlware und Kühlmittel in die Isoliertasche, Lücken füllen, Tasche verschließen.
- Trockenware ergänzen: Neben oder auf die Isoliertasche legen, schwere Teile nach unten, Zwischenräume polstern.
- Kennzeichnen: Hinweis für den Empfänger beilegen, dass Kühlware enthalten ist und sofort ausgepackt werden sollte.
Welches Kühlmittel passt?
Für gekühlte Ware im Bereich über 0 °C sind Kühlakkus mit Gel- oder Wasserfüllung üblich. Thermapack gibt seine Kühlakkus als geeignet für den direkten Kontakt mit Lebensmitteln an. Für Tiefkühlware kommt häufig Trockeneis zum Einsatz. Dabei gilt: Trockeneis nicht direkt an Lebensmittel legen, die Verpackung nicht luftdicht verschließen und das Paket kennzeichnen. Für Pakete mit Trockeneis haben die Paketdienste eigene Bedingungen, die Sie vor dem ersten Versand erfragen sollten. Wie viel Sie brauchen, lesen Sie im Ratgeber Wie viel Trockeneis für den Versand?
Häufige Fragen
Darf Trockenware direkt neben Kühlakkus liegen?
Besser nicht. An der Oberfläche kalter Kühlakkus kann sich Kondenswasser bilden, das Papierverpackungen oder feuchteempfindliche Produkte beschädigt. Legen Sie Kühlakkus nur in die Isoliertasche zur Kühlware.
Brauche ich einen größeren Karton für das Kombipaket?
Meist ja, denn Isoliertasche und Trockenware brauchen zusammen mehr Platz. Wählen Sie den Karton trotzdem so, dass keine großen Hohlräume entstehen. Isoliertaschen mit flexiblem Maß helfen, mit wenigen Kartongrößen auszukommen.
Kann ich Tiefkühlware und Trockenware zusammen versenden?
Grundsätzlich ja, nach dem gleichen Prinzip mit abgegrenzter Kühlzone. Bei Trockeneis als Kühlmittel gelten zusätzliche Regeln: nicht luftdicht verpacken, kennzeichnen und die Bedingungen des Paketdienstes beachten.
Wie erkenne ich, ob die Kühlzone ausreicht?
Machen Sie vor dem Regelbetrieb einen Probeversand mit einem Datenlogger in der Kühlzone. So sehen Sie, wie sich die Temperatur auf Ihrer tatsächlichen Versandstrecke entwickelt.
Isoliertaschen und Kühlmittel von Thermapack
Für Kombipakete eignen sich die Isoliertasche INNOBAG aus Papier und der Coolmailer aus PE. Passende Kühlakkus mit Gel- oder Wasserfüllung gibt es von 200 bis 680 g.
Weiterlesen im Ratgeber
- Fleisch und Wurst gekühlt oder tiefgekühlt versenden
- Lebensmittel gekühlt versenden: Das müssen Versender beachten
- Medikamente bei 2–8 °C versenden: die Grundlagen
Quellen
- Thermapack – Isoliertasche INNOBAG (Produktseite) (abgerufen 13.10.2026)
- Thermapack – Isoliertasche Coolmailer (Produktseite) (abgerufen 13.10.2026)
- Thermapack – Kühlakkus mit Gelfüllung (Produktseite) (abgerufen 13.10.2026)
- Baunetz Wissen – Glossar: Kondensat (abgerufen 13.10.2026)
- Verordnung (EG) Nr. 852/2004, Anhang II Kapitel IV – Beförderung (umwelt-online.de) (abgerufen 13.10.2026)
- Clemson University Cooperative Extension (HGIC) – Mailing Perishable Foods (rev. 08.05.2020) (abgerufen 13.10.2026)
- DGUV Information 213-115 „Tätigkeiten mit Trockeneis – Herstellung, Lagerung und Verwendung“ (Juni 2023) (abgerufen 13.10.2026)
Stand: Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die jeweils aktuellen Vorschriften.