Ist Trockeneis gefährlich? Kälte, CO₂ und Schutz
Gefahr 1: Kälteverbrennungen
Trockeneis hat eine Temperatur von etwa −78,5 °C. Bei direktem Hautkontakt kann es Kälteverbrennungen verursachen, also Gewebeschäden ähnlich einer Verbrennung. Laut DGUV führt nur kurzer Kontakt im Allgemeinen zu keiner Hautschädigung – längerer Kontakt aber sehr wohl. Gelangen Bruchstücke ins Auge, etwa beim Zerkleinern, kann das schwere Augenschäden verursachen.
So schützen Sie sich:
- Trockeneis nicht mit bloßen Händen anfassen. Die DGUV empfiehlt Schutzhandschuhe mit ausreichendem Kälteschutz, etwa aus Leder, oder Greifwerkzeuge wie eine Schaufel oder Zange.
- Bei offenem Umgang eine Schutzbrille tragen.
- Trockeneis niemals in den Mund nehmen oder verschlucken.
Gefahr 2: CO₂ in geschlossenen Räumen
Trockeneis geht direkt in Gas über (Sublimation). Aus 1 kg Trockeneis entstehen laut DGUV über 500 Liter Kohlendioxid. CO₂ ist farblos, geruchlos und etwa 1,5-mal schwerer als Luft. Es sammelt sich deshalb in Bodennähe und in tiefer liegenden Bereichen wie Kellern. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) beschreibt, dass CO₂ den Sauerstoff verdrängt und gleichzeitig die Sauerstoffaufnahme im Körper behindert.
Wie CO₂ wirkt
| CO₂ in der Atemluft | mögliche Wirkung (laut BfR) |
|---|---|
| ca. 0,04 % | normale Außenluft |
| oberhalb ca. 2 % | u. a. Schwitzen, Kurzatmigkeit, Herzrasen, Schwindel, Sehstörungen |
| ab ca. 5 % | narkotische Wirkung |
| oberhalb ca. 8–10 % | Bewusstlosigkeit und Tod durch Ersticken innerhalb weniger Minuten möglich |
Ein vereinfachtes Rechenbeispiel zeigt, warum die Raumgröße zählt: Sublimiert 1 kg Trockeneis vollständig in einem unbelüfteten Raum mit 10 m³ Luft – das entspricht etwa einem kleinen Bad –, ergeben 0,5 m³ CO₂ rechnerisch rund 5 Vol.-%. In Bodennähe kann die Konzentration höher liegen. Das Beispiel ist eine grobe Näherung; in der Realität spielen Lüftung, Zeit und Verpackung eine große Rolle.
Grenzwerte am Arbeitsplatz
Für Kohlendioxid gilt in Deutschland ein Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) von 5.000 ml/m³ (ppm), das entspricht 0,5 Vol.-%, festgelegt in der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 900. Der AGW ist ein Durchschnittswert über eine Achtstundenschicht. Kurzfristige Spitzen sind begrenzt: Laut DGUV darf der Wert höchstens viermal pro Schicht für 15 Minuten um das Zweifache überschritten werden. Zum Vergleich: Für gute Raumluft gilt laut DGUV ein Richtwert von 1.000 ppm (0,1 Vol.-%). Betriebe, die regelmäßig mit Trockeneis arbeiten, müssen die Gefährdung beurteilen und Schutzmaßnahmen wie Lüftung oder CO₂-Warngeräte festlegen.
Gefahr 3: Berstende Behälter
Weil sich Trockeneis beim Übergang in Gas stark ausdehnt, darf es laut DGUV nur in Behältern gelagert und transportiert werden, die nicht gasdicht abschließen. In Schraubgläsern, Flaschen oder Kühlboxen mit dichter Gummidichtung baut sich Druck auf, der den Behälter zum Bersten bringen kann. Splitter und der plötzliche Druckabbau können Menschen verletzen. Außerdem kann Trockeneis manche Kunststoffe und Metalle verspröden.
Trockeneis im Auto
Die DGUV stellt klar: Handelsübliche Pkw – auch Kombis, SUV und viele Kleintransporter mit Durchgang zum Fahrerhaus – können das Eindringen von CO₂ aus dem Laderaum in den Fahrgastraum in der Regel nicht verhindern. Für den Transport von Trockeneis sind Fahrzeuge geeignet, bei denen Fahrerhaus und Laderaum getrennt sind. Das BfR berichtet von Vergiftungsfällen beim Transport von Trockeneis im Auto. Wenn Sie Trockeneis selbst abholen, halten Sie die Fahrt so kurz wie möglich, sorgen Sie für Frischluftzufuhr und lassen Sie Trockeneis nicht im Fahrzeug stehen.
Kinder und Haustiere
Trockeneis ist kein Spielzeug und gehört nicht in Kinderhände. Kinder unterschätzen die Kälte und halten sich häufiger in Bodennähe auf, wo sich CO₂ sammelt. Bewahren Sie Trockeneis deshalb außer Reichweite von Kindern und Tieren auf. Das BfR rät Verbraucherinnen und Verbrauchern, Trockeneis allenfalls in kleineren Mengen zu verwenden und auf gute Belüftung, Wärmeisolierung, Gasdurchlässigkeit des Behälters und Kälteschutz zu achten.
Erste Hilfe
- Atemnot, Schwindel, Kopfschmerzen: Betroffene unter Selbstschutz an die frische Luft bringen; bei Bewusstlosigkeit den Notruf 112 wählen.
- Hautkontakt: Bei Erfrierungen die betroffene Stelle locker in trockene Tücher wickeln, den Körper vor weiterer Auskühlung schützen und ärztliche Hilfe holen.
- Augen: mild mit Wasser von Normaltemperatur spülen, steril abdecken und sofort zum Augenarzt oder in die Klinik.
Häufige Fragen
Ist Trockeneis giftig?
CO₂ ist nach CLP-Verordnung nicht als akut toxisch eingestuft. Gefährlich wird es in hohen Konzentrationen, weil es Sauerstoff verdrängt und die Atmung beeinträchtigt. Das BfR beschreibt ab etwa 5 % CO₂ eine narkotische Wirkung.
Welche Handschuhe brauche ich für Trockeneis?
Die DGUV empfiehlt Schutzhandschuhe mit ausreichendem Kälteschutz, zum Beispiel aus Leder, oder spezielle Kälteschutzhandschuhe nach DIN EN 511. Dünne Einweghandschuhe schützen nicht ausreichend. Alternativ eignen sich Schaufel oder Zange.
Kann ich Trockeneis im Kofferraum transportieren?
Die DGUV hält handelsübliche Pkw für ungeeignet, weil CO₂ aus dem Kofferraum in den Fahrgastraum gelangen kann. Ist eine kurze Fahrt unvermeidbar, sorgen Sie für Frischluft und fahren Sie direkt zum Ziel. Lassen Sie das Trockeneis nicht im Auto liegen.
Woran merke ich zu viel CO₂ im Raum?
CO₂ ist farb- und geruchlos, Sie bemerken es also erst an Beschwerden wie Kopfschmerzen, Schwindel oder Atemnot. Verlassen Sie den Raum dann sofort und lüften Sie gründlich. Betriebe setzen für größere Mengen CO₂-Messgeräte ein.
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Thermapack liefert frisch produziertes Trockeneis als Pellets und Nuggets in 5 bis 25 kg. Für die sichere Aufbewahrung und den Versand eignen sich nicht gasdichte Isolierverpackungen. Bei Fragen zum sicheren Umgang erreichen Sie uns über die Kontaktseite.
Zum Herunterladen: Aushang „Trockeneis sicher handhaben“ (PDF, 1 Seite) zum Ausdrucken
Weiterlesen im Ratgeber
- Trockeneis bestellen: Mengen, Lieferung, Lagerung
- Trockeneis entsorgen: Was mit Resten passiert
- Trockeneis im Auto transportieren: Risiken und Alternativen
Quellen
- DGUV Information 213-115 „Tätigkeiten mit Trockeneis – Herstellung, Lagerung und Verwendung“ (Juni 2023) (abgerufen 13.10.2026)
- BfR – Trockeneis: Kohlendioxid-Vergiftungen sind möglich, Stellungnahme Nr. 047/2020 (abgerufen 13.10.2026)
- DGUV Fachbereich AKTUELL FBHL-017 „Gefährdungen beim Einsatz von Trockeneis als Kühlmittel Teil 2 – Trockeneis beim Transport“ (Stand 11.05.2020) (abgerufen 13.10.2026)
Stand: Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die jeweils aktuellen Vorschriften.