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Trockeneis richtig lagern: Darauf kommt es an

Trockeneis mit Schaufel

Was beim Lagern passiert

Trockeneis ist festes Kohlendioxid (CO₂) mit einer Temperatur von etwa −78,5 °C. Es geht ohne flüssige Phase direkt in Gas über – das nennt man Sublimation. Laut DGUV Information 213-115 entstehen aus 1 kg Trockeneis über 500 Liter CO₂-Gas. Dieses Gas ist etwa 1,5-mal schwerer als Luft, farblos und geruchlos. Es sammelt sich in tiefer liegenden Bereichen an. Daraus ergeben sich die drei Grundregeln für die Lagerung: Gas muss entweichen können, der Raum muss gut belüftet sein, und die Kälte muss möglichst lange in der Box bleiben.

Der richtige Behälter: isoliert, aber nicht luftdicht

Trockeneis gehört in eine Isolierbox, zum Beispiel aus Styropor oder einem anderen Dämmmaterial. Wichtig ist, dass der Behälter nicht gasdicht verschlossen ist. Die DGUV und das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) weisen übereinstimmend darauf hin, dass sich in luftdicht verschlossenen Gefäßen ein starker Druck aufbauen kann, der den Behälter zum Bersten bringt. Ungeeignet sind daher:

  • Schraubgläser, Flaschen und Thermoskannen,
  • Kühlboxen mit umlaufender Gummidichtung, die gasdicht schließen,
  • fest zugeklebte oder verschweißte Kunststoffbeutel ohne Öffnung.

Ein aufgelegter Deckel, der Gas entweichen lässt, ist dagegen sinnvoll: Er hält die Wärme draußen und verlangsamt die Sublimation. Je dicker die Isolierung und je besser die Box gefüllt ist, desto länger hält das Trockeneis.

Der richtige Ort: gut belüftet und nicht zu tief

Stellen Sie die Box in einen gut belüfteten Raum. Die DGUV empfiehlt, Behälter mit Trockeneis nicht in tiefer liegenden Bereichen oder unter Erdgleiche zu lagern, weil sich CO₂ dort ansammelt. Nicht geeignet sind deshalb:

  • Keller, Schächte und Gruben,
  • kleine, geschlossene Räume wie Abstellkammern oder Badezimmer,
  • Schlafräume und Räume, in denen Menschen sich länger aufhalten,
  • das Auto – auch nicht im Kofferraum (siehe unten).

Das BfR nennt als Risikofaktoren insbesondere die Menge des Trockeneises im Verhältnis zur Raumgröße und die Belüftung. Für gewerbliche Lager mit größeren Mengen sieht die DGUV zusätzliche Schutzmaßnahmen vor, etwa ausreichende Lüftung oder eine Gaswarnanlage, die im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen sind.

Warum Kühlschrank und Gefriertruhe keine gute Idee sind

Ein Gefrierschrank hat etwa −18 °C und ist damit rund 60 Grad wärmer als Trockeneis. Das Trockeneis sublimiert dort also weiter, die Lagerung bringt keinen Vorteil. Hinzu kommt: Das Gerät ist weitgehend dicht geschlossen, sodass sich das CO₂ im Innenraum sammelt und beim Öffnen austritt. Die Sicherheitsrichtlinie der Florida International University rät ausdrücklich davon ab, Trockeneis in normalen Kühl- oder Gefriergeräten für Lebensmittel zu lagern. Auch begehbare Kühlräume sind nur mit besonderen Schutzmaßnahmen geeignet: Die DGUV verlangt, vor dem Betreten sicherzustellen, dass keine gefährliche CO₂-Konzentration vorliegt.

Wenn Sie Tiefkühlware mit Trockeneis kühlen, zum Beispiel bei einem Stromausfall oder beim Transport, gehört beides gemeinsam in eine Isolierbox – nicht das Trockeneis in die Truhe.

Nicht im Auto lagern

Die DGUV stellt fest, dass handelsübliche Pkw das Eindringen von CO₂ aus dem Kofferraum in den Fahrgastraum in der Regel nicht verhindern können – das gilt auch für Kombis, SUV und viele Kleintransporter. Lassen Sie Trockeneis deshalb nicht im Auto liegen und transportieren Sie es nur so kurz wie möglich. Wenn ein Transport im Pkw unvermeidbar ist, sorgen Sie für eine gute Belüftung, zum Beispiel durch geöffnete Fenster, und fahren Sie direkt zum Ziel.

Sicher hantieren beim Ein- und Auslagern

  • Trockeneis nicht mit bloßen Händen anfassen. Die DGUV empfiehlt Schutzhandschuhe mit ausreichendem Kälteschutz, zum Beispiel aus Leder, oder geeignete Greifwerkzeuge.
  • Bei offenem Umgang, etwa beim Zerkleinern, eine Schutzbrille tragen – Bruchstücke im Auge können schwere Schäden verursachen.
  • Den Kopf nicht in die Isolierbox halten; dort kann die CO₂-Konzentration erhöht sein.
  • Trockeneis gehört nicht in Kinderhände und ist kein Spielzeug.

Reste richtig entsorgen

Übrig gebliebenes Trockeneis lassen Sie am besten an einem gut belüfteten Ort im Freien sublimieren, außer Reichweite von Kindern und Tieren. Nicht geeignet sind Waschbecken, Toiletten oder Abflüsse: Die Kälte kann Materialien verspröden lassen, und es wird schlagartig viel Gas frei.

Häufige Fragen

Darf ich Trockeneis in eine Kühlbox mit Deckel legen?

Ja, solange die Box nicht gasdicht schließt. Ein aufgelegter Deckel ohne dichte Gummidichtung ist sinnvoll, weil er die Wärme draußen hält. Schließt die Box luftdicht, kann sich Druck aufbauen und sie kann bersten.

Kann ich Trockeneis über Nacht in der Wohnung lagern?

Kleinere Mengen in einer nicht luftdichten Isolierbox können in einem gut belüfteten Raum stehen, nicht aber im Schlafzimmer, im Bad oder im Keller. Entscheidend sind Menge, Raumgröße und Belüftung. Bei größeren Mengen ist ein gut belüfteter Raum außerhalb der Wohnräume die bessere Wahl.

Warum soll Trockeneis nicht in den Keller?

CO₂ ist schwerer als Luft und sammelt sich in tiefer liegenden Bereichen. Die DGUV rät deshalb, Trockeneis nicht unter Erdgleiche zu lagern. In Kellern kann die CO₂-Konzentration unbemerkt ansteigen, da das Gas farb- und geruchlos ist.

Wie lange kann ich Trockeneis lagern?

Nur wenige Tage. In einer üblichen Isolierbox sublimieren laut Arbeitsschutzstellen von Universitäten rund 2,3 bis 4,5 kg pro Tag – bei kleinen Mengen ist das ein hoher Anteil. Bestellen Sie deshalb möglichst kurz vor dem geplanten Einsatz.

Trockeneis und Isolierverpackungen von Thermapack

Thermapack liefert frisch produziertes Trockeneis als Pellets und Nuggets in 5 bis 25 kg. Für die Aufbewahrung und den Versand bietet Thermapack Isolierverpackungen an. Fragen zur passenden Menge oder Verpackung beantworten wir gern über die Kontaktseite.

Zum Herunterladen: Aushang „Trockeneis sicher handhaben“ (PDF, 1 Seite) zum Ausdrucken

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Quellen

Stand: Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die jeweils aktuellen Vorschriften.

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